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Köstliche Mehlwürmer! - Besuch der Ausstellung „Foodprints“

dasa foodprints1Kurz vor den Osterferien fuhr die Klasse LBH21 zusammen mit der LBAV11 und ihren Lehrerinnen Frau Prescher, Frau Sturm und Frau Düwel zur DASA (Deutsche Arbeitsschutz Ausstellung) nach Dortmund, um dort die Sonderausstellung „Foodprints“ zu erleben. Wie ernähren sich die Menschen weltweit? Vor welchen Herausforderungen stehen wir dabei? Was macht eine nachhaltige Ernährung aus…und wie schmecken eigentlich Mehlwürmer? All diesen Fragen widmete sich die einstündige Führung, bevor die vielfältigen Ausstellungsräume der DASA auf eigene Faust erkundet werden konnte. Und wer sich traute, konnte feststellen: Mehlwürmer schmecken tatsächlich ganz gut! (PRG)dasa footprints2

Informationen zum Schüler Ticket Westfalen, Deutschlandticket und Fahrtkostenerstattung

digitale medien sDas SchülerTicket Westfalen hat die alte SchülerCard und das Schulwegticket ersetzt. Alle Schüler*innen, die in diesem Schuljahr bereits ein Schüler Ticket Westfalen haben und auch im nächsten Schuljahr 2023/24 eines benutzen möchten, müssen bis zum 15. Juni 2023 diesen Folgeantrag stellen (betrifft nur Schüler*innen, die mehrjährige Bildungsgänge wie z.B. BTA oder LTA besuchen und auch im kommenden Schuljahr noch an unserer Schule sind).

Für Auszubildende steht weiterhin das AzubiMonatsTicket zur Verfügung! Auszubildende bekommen bis Ende April 2023 Ihre Fahrtkosten teilweise auf Antrag erstattet, sofern diese über den monatlich selbst zu tragenden Eigenanteil von 50 € liegen. Ab dem 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket für monatlich 49 €, so dass ab Mai 2023 anfallende Fahrtkosten für Auszubildende nicht mehr erstattet werden! Bitte reichen Sie daher Ihre Anträge auf Fahrtkostenerstattung zeitnah bis zum Schuljahresende ein!

Ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der Seite von moBiel oder in diesem Merkblatt.

 

Spendenübergabe der SV 

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Am 24.03.23 wurden die eingenommenen Spenden der SV-Aktion "Schüler helfen Schulen" an den gemeinnützigen Verein "Norbert und Freunde (Deutschland) helfen Sri Lanka e. V." übergeben.

Schülersprecher Hendrik Bartling und SV-Vertrauenslehrer Herr Römers übergaben den Betrag von 200,36 € an Norbert Klöpper.

Die stellvertretende Schulleiterin Frau Weigle dankte allen Beteiligten für ihr ehrenamtliches Engagement. 

Im weiteren Verlauf finden Sie Auszüge aus dem Januarbericht des Vereins und eine kurze Vorstellung des Vereins.

Eigener Bericht: WIS

 

Unterricht auf der Skipiste -
Ski- und Snowboard Klassenfahrt des CSBHT nach Seefeld in Tirol

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Gute 700 km ging es für einige Schüler:innen sowie Lehrkräfte des CSBHT nach Österreich auf Klassenfahrt, in das beschauliche Olympiadorf Seefeld in Tirol. 

An Bord des Reisebusses waren die Bildungsgänge der Bautechnischen Assistent:innen sowie Tischler:innen aus dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr vertreten.

Eigener Bericht: BET/WIS

 

 

 

Neues Entschuldigungsverfahren bei Abwesenheiten vom Unterricht

Ab sofort gilt folgendes Entschuldigungsverfahren bei Krankheiten:

Am Tag des Fehlens durch eine Krankheit meldet sich die*der Schüler*in oder Auszubildende telefonisch über das Schulbüro, per Krankmeldung online oder per E-Mail bei der Klassenleitung krank.

Am ersten Schulbesuchstag nach der Erkrankung wird die Abwesenheit schriftlich bei der Klassenleitung entschuldigt. Die Entschuldigung ist dabei in der Form eines Geschäftsbriefs formuliert, unterschrieben und wird in Papierform von der Klassenleitung entgegengenommen. Spätester Abgabetermin ist das Ende der ersten besuchten Schulwoche nach der Krankheit. Jede*r abwesende Schüler*in bzw. Auszubildende ist verpflichtet, die Abwesenheiten schriftlich zu entschuldigen, d.h. eine gesonderte Erinnerung oder Aufforderung durch die Klassenleitung erfolgt nicht mehr. In WebUntis haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre (unentschuldigten) Fehlzeiten.

Wer unterschreibt die Entschuldigung?

a) Vollzeitklassen (Schüler*innen):

Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler (unter 18 Jahre) werden von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler (über 18 Jahre) dürfen sich selbst schriftlich entschuldigen.

b) Teilzeitklassen des dualen Systems (Auszubildende)

Nicht volljährige Auszubildende (unter 18 Jahre) werden von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt. Volljährige Auszubildende (über 18 Jahre) dürfen sich selbst schriftlich entschuldigen, mit Stempel des Ausbildungsbetriebes und Unterschrift des Vorgesetzten auf dem Dokument. Alternativ können sie auch ein ärztliches Attest abgeben.

Fehlen bei Abschlussprüfungen

Das Fehlen bei Abschlussprüfungen und Nachprüfungen muss weiterhin per ärztlichem Attest entschuldigt werden. Dies sehen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ausdrücklich so vor. Ein unentschuldigtes Fernbleiben von einer Abschlussprüfung wird automatisch als Nichtbestehen gewertet.

Was ist ein Geschäftsbrief?

Die Norm DIN 5008 legt Schreib- und Gestaltungsregeln für Texte wie beispielsweise Geschäftsbriefe fest. Unter https://www.deutschepost.de/de/b/briefvorlagen/normbrief-din-5008-vorlage.html finden Sie weitere Hinweise zur Gestaltung eines Geschäftsbriefs.

 

Auslaufen der derzeitigen Corona-Verordnungen: Regeln ab 1. Februar 2023

Die derzeitigen Corona-Verordnungen im Bereich der Schule werden vom Schulministerium NRW nicht verlängert und laufen am 31. Januar 2023 aus.

Ab dem 1. Februar 2023 gelten daher folgende Änderungen:

1) Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Corona-Selbsttest pro Monat an jede*n Schüler*in entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests werden nur noch auf Anfrage ausgegeben bis die Bestände aufgebraucht sind.

2) In unserer Schule kann natürlich weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler entscheiden eigenverantwortlich, ob sie eine Maske tragen oder nicht.

3 Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1, Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.

Es gilt der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen!

Die Schulministerin Frau Feller hat zu diesen Änderungen zwei Briefe veröffentlicht:

Brief der Ministerin Feller an die volljährigen Schüler*innen

Brief der Ministerin Feller an die Eltern und Erziehungsberechtigten

 

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Update Moodle

Die neue Adresse ist

https://moodle.csbht.de/moodle/

Bitte ändern Sie die Einstellung in Ihrer App!

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Alles Digital?!

Es gibt eine neue Hinweisseite zu allen digitalen Diensten, die am CSBHT zum Einsatz kommen.

Dort finden Sie auch Anleitungen für das MS Surface Go2 Leihtablet.

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Rückgabe Leihtablets FHR-Abschlussklassen
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Rückgabe Leihtablets BFS-Klassen
Dienstag, 13.06.2023
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Donnerstag, 22.06.2023 - Freitag, 04.08.2023

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