Neues Entschuldigungsverfahren bei Abwesenheiten vom Unterricht
Ab sofort gilt folgendes Entschuldigungsverfahren bei Krankheiten:
Am Tag des Fehlens durch eine Krankheit meldet sich die*der Schüler*in oder Auszubildende telefonisch über das Schulbüro, per Krankmeldung online oder per E-Mail bei der Klassenleitung krank.
Am ersten Schulbesuchstag nach der Erkrankung wird die Abwesenheit schriftlich bei der Klassenleitung entschuldigt. Die Entschuldigung ist dabei in der Form eines Geschäftsbriefs formuliert, unterschrieben und wird in Papierform von der Klassenleitung entgegengenommen. Spätester Abgabetermin ist das Ende der ersten besuchten Schulwoche nach der Krankheit. Jede*r abwesende Schüler*in bzw. Auszubildende ist verpflichtet, die Abwesenheiten schriftlich zu entschuldigen, d.h. eine gesonderte Erinnerung oder Aufforderung durch die Klassenleitung erfolgt nicht mehr. In WebUntis haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre (unentschuldigten) Fehlzeiten.
Wer unterschreibt die Entschuldigung?
a) Vollzeitklassen (Schüler*innen):
Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler (unter 18 Jahre) werden von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler (über 18 Jahre) dürfen sich selbst schriftlich entschuldigen.
b) Teilzeitklassen des dualen Systems (Auszubildende)
Nicht volljährige Auszubildende (unter 18 Jahre) werden von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt. Volljährige Auszubildende (über 18 Jahre) dürfen sich selbst schriftlich entschuldigen, mit Stempel des Ausbildungsbetriebes und Unterschrift des Vorgesetzten auf dem Dokument. Alternativ können sie auch ein ärztliches Attest abgeben.
Fehlen bei Abschlussprüfungen
Das Fehlen bei Abschlussprüfungen und Nachprüfungen muss weiterhin per ärztlichem Attest entschuldigt werden. Dies sehen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ausdrücklich so vor. Ein unentschuldigtes Fernbleiben von einer Abschlussprüfung wird automatisch als Nichtbestehen gewertet.
Was ist ein Geschäftsbrief?
Die Norm DIN 5008 legt Schreib- und Gestaltungsregeln für Texte wie beispielsweise Geschäftsbriefe fest. Unter https://www.deutschepost.de/de/b/briefvorlagen/normbrief-din-5008-vorlage.html finden Sie weitere Hinweise zur Gestaltung eines Geschäftsbriefs.