Informationen zum Schulunterricht nach den Herbstferien

Aktualisiertes Handlungskonzept Corona

Das Schulministerium NRW hat aufgrund der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes das Handlungskonzept Corona aktualisiert. Das Infektionsschutzgesetz benennt zwei Stufen (1, 2), die bei hoher Infektionslage zu zusätzlich angeordneten Schutzmaßnahmen durch die Landesregierung NRW führen können. Die Änderungen erklärt Schulministerin Feller in zwei Briefen an Schüler*innen und Eltern. Für den Schulbetrieb nach den Herbstferien gibt es vorerst keine Änderungen. Für Bielefeld gibt es derzeit keine extra angeordneten Maßnahmen der Landesregierung (Stufe 0). Es gelten die bekannten Regeln zum Basisschutz (s.u.).

Brief von Ministerin Feller an alle volljährigen Schüler*innen

Brief von Ministerin Feller an alle Erziehungsberechtigten

Aktualisiertes Handlungskonzept Corona (Stand 29.9.2022)

Energiesparmaßnahmen

Angesichts der Energieversorgungskrise sind wir alle gefordert, Energie einzusparen. Schulen sind "geschützte Kunden", d.h. es gibt für Schulen Ausnahmen bezüglich der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung.über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSiKuMaV). Die Stadt Bielefeld als Schulträger unseres Berufskollegs hat uns darüber informiert, dass für Klassen- und Schulräume (leicht sitzende Tätigkeiten) eine Mindesttemperatur von +20 Grad Celsius vorgesehen ist und diese auch sichergestellt wird, solange eine ungestörte Energieversorgung vorhanden ist. Das Handlungskonzept Corona schreibt regelmäßiges Stoßlüften alle 20 min mit 5 min Dauer vor. Aufgrund unserer Erfahrungen im letzten Winter empfehlen wir allen Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden:

Ziehen Sie sich bitte warm an! Gerade dann, wenn Sie am Fenster oder der Tür sitzen!