Finanzielle Beihilfe für Schulbücher und Arbeitshefte
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und Ihr Kind bestimmte Bücher oder Arbeitshefte braucht, die die Schule vorgegeben hat, können Sie beim Jobcenter-Arbeitsplus Bielefeld eine Beihilfe beantragen. Diese Beihilfemöglichkeit ergibt sich aus § 21 Abs. 6a SGB II.
Diese Beihilfe können Sie für Schulbücher und auch Arbeitshefte bekommen, die eine ISBN haben. Durch die ISBN ist sichergestellt, dass das Arbeitsheft einem Buch entspricht. Sowohl bei Schulbüchern als auch bei Arbeitsheften ist erforderlich, dass deren Anschaffung durch die Schule oder den jeweiligen Lehrer vorgeben wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Jobcenter-Arbeitsplus Bielefeld: https://www.jobcenter-arbeitplus-bielefeld.de/schulbuecher.html