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Schuljahr 2020-2021

Außerhalb des Schulgebäudes keine Maskenpflicht mehr

Ab Montag, 21.6.21, besteht außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände keine Maskenpflicht mehr, sofern die allgemein bekannten Abstandsregeln eingehalten werden. Im kompletten Schulgebäude und damit auch im Unterricht gilt weiterhin die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Eine FFP2-Maske schützt nicht nur besser, sie bewahrt auch vor Quarantänemaßnahmen. Mit dem Tragen einer FFP2-Maske helfen Sie mit, dass wir die laufenden Abschlussprüfungen sicher durchführen können!

Abschalten des Materialdownloads über die Homepage Anfang Juli

Der Materialdownload über diese Homepage wird in den Sommerferien abgeschaltet! Sofern Sie noch Unterrichtsmaterialien für Ihre Unterlagen benötigen, laden Sie diese bitte bis zum 2. Juli 2021 herunter!

Wartungsarbeiten an Microsoft 365 und Teams in den Sommerferien

In den Sommerferien werden Wartungsarbeiten an Microsoft 365 und Teams durchgeführt! Um Datenverlust vorzubeugen, sichern Sie bitte Ihre Daten auf einem externen Medium!

Wichtig für alle Schulabgänger: Ihr schulischer Microsoft Account wird in der zweiten Jahreshälfte gelöscht! Wenn Sie auf Daten und E-Mails weiter angewiesen sind, sichern Sie bitte diese auf einem externen Medium!

Unterricht ab dem 31.05.2021: Präsenzunterricht für alle Klassen

Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte der Stadt Bielefeld nehmen wir ab Montag, 31. Mai 2021, den vollen Präsenzunterricht wieder auf. Eine Ausnahme bilden diejenigen Berufsschulklassen, die sich in der 3-Wochen-Distanz-Regel vor einer Abschlussprüfung befinden. Die Klassen werden über ihre Klassenleitung informiert.

Es gelten die bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Händedesinfektion, Maskenpflicht etc.) und die zweimalige grundsätzliche Testpflicht in der Woche für Schüler*innen und Lehrkräfte. Die Auszubildenden werden an den Berufsschultagen zu Beginn des Unterrichts getestet. Die Vollzeitschüler*innen werden jeweils am Montagmorgen und an einem weiteren Tag in der Woche zu Beginn des Unterrichts getestet. 

(Stand: 8.06.2021 11:50 Uhr) 

Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht

Für alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, gilt eine grundsätzliche Testpflicht mit zwei wöchentlichen Tests, die auf Wunsch auch von der Schule bescheinigt werden. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Ein solches unentschuldigtes Fernbleiben vom Präsenzunterricht wird als Verstoß gegen die Schulpflicht gewertet, was zu schulischen Ordnungsmaßnahmen und/oder einem Bußgeld führt.

Ausnahmen von der Testpflicht

Eine nachgewiesene Immunisierung wird wie ein negatives Testergebnis behandelt. Als Nachweise einer Immunisierung gelten:

1. Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

2. Der Nachweis eines positiven Testergebnisses (nur PCR-Test!), das mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

3. Der Nachweis eines positiven Testergebnisses (nur PCR-Test!) nach 2. in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens eines zugelassenen Impfstoffs gegen COVID-19.

In diesen drei Fällen sind die Schüler*innen und Lehrer*innen von der schulischen Testpflicht befreit, sofern sie ihre Immunisierung schriftlich belegen können.

Testpflicht für die Teilnahme an den schriftlichen IHK-Abschlussprüfungen Sommer 2021

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie ist eine Teilnahme an den schriftlichen Abschlussprüfungen bei der IHK Ostwestfalen nur bei Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests möglich. Der kostenlose Antigen-Schnelltest ist ausschließlich von geschultem Personal durchführen zu lassen (nicht als Selbsttest zu Hause!) Dies ist ortsnah in vielen Testzentren, Apotheken und Hausarztpraxen möglich. Eine Übersicht der Teststationen finden Sie u. a. hier: https://www.mags.nrw/coronavirus-teststrategie#karte-mit-teststationen.

Der Schnelltest darf frühestens 24 Stunden vor dem ersten schriftlichen Prüfungstermin durchgeführt werden, die Negativbescheinigung ist ausgedruckt zur schriftlichen Prüfung mitzubringen. Eine Teilnahme an der schriftlichen Prüfung ohne Vorlage dieser Negativbescheinigung ist nicht möglich.

Darüber hinaus gelten die den Auszubildenden bereits mit der Einladung zugeschickten Hygiene- und Verhaltensvorschriften. Aufgrund der sich zum Teil kurzfristig ändernden Rahmenbedingungen sollen die Auszubildenden sich unbedingt vor der Prüfung unter www.ostwestfalen.ihk.de im Bereich Prüfungen / Hinweise zum Coronavirus über etwaige Neuigkeiten informieren.

Corona Selbsttestung in der Schule - NEU: auf Wunsch mit Testnachweis 

covid 19 5902834 640Jede Schülerin und jeder Schüler im Präsenzunterricht wird zweimal in der Woche mit Hilfe eines Corona-Selbsttests unter Aufsicht auf eine COVID-19-Infektion getestet. Auf Wunsch stellt die Schule hierüber auch einen Testnachweis (Bürgertest) aus. Diese Testung ist verpflichtend.  Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Ein solches unentschuldigtes Fernbleiben vom Präsenzunterricht wird als Verstoß gegen die Schulpflicht gewertet, was zu schulischen Ordnungsmaßnahmen und/oder einem Bußgeld führt.

Zum Ablauf der Testung:

An ihrem ersten Unterrichtstag bekommen die Schülerinnen und Schüler in der ersten Unterrichtsstunde eine kurze Einführung zum Testverfahren. Dann testet sich jede/r Schüler*in nacheinander mit Hilfe des bereitgestellten Testkits selbst. Innerhalb von ca. 15 Minuten liegt das Testergebnis vor. Im Falle eines positiven Testergebnisses muss zur Sicherheit zusätzlich ein medizinischer PCR-Test bei einem Arzt oder in einem Testzentrum gemacht werden. Hierfür wird die betroffene Person vom Unterricht sofort freigestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie in einem solchen Fall nicht den öffentlichen Nahverkehr benutzen dürfen. Minderjährige müssen von einer/m Erziehungsberechtigten in der Schule abgeholt werden. Erst nach Vorlage eines negativen PCR-Tests darf der Unterricht wieder besucht werden. Im Falle einer per PCR-Test bestätigten COVID-19-Infektion muss die betroffene Person in eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt auch für Mitschüler*innen, die einen längeren, nicht ausreichend geschützten Kontakt zur infizierten Person hatten. In diesem Zusammenhang empfehlen wir allen Schülerinnen und Schülern, permanent eine FFP2/KNO95-Maske auf dem Schulgelände und im Unterricht zu tragen, da diese nicht nur das Infektionsrisiko besser minimiert, sondern auch davor bewahrt, dass ganze Klassen samt Lehrerinnen und Lehrer in Quarantäne gehen müssen. Durch das Tragen einer FFP2/KNO95-Maske helfen Sie dabei, dass die Schule Ihren Unterricht und Ihre anstehenden Abschlussprüfungen wie geplant durchführen kann.

Es werden Testkits verschiedener Hersteller eingesetzt. Weitere Informationen und Erklärvideos zum Testverfahren und dem seit März eingesetzten Testkit von Roche gibt es unter https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/ Weitere Informationen und Erklärvideos zum Testverfahren und dem ab Mitte April eingesetzten Testkit von Siemens gibt es unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/

 

Virtueller Rundgang in Corona-Zeiten

eingangshalle360 sDa aufgrund der Corona-Infektionsschutzbestimmungen keine Besucher im Gebäude zugelassen sind, bieten wir ab sofort die Möglichkeit, sich virtuell einmal einen ersten Eindruck von unserer Schule zu machen. Die 360 Grad-Panoramen sind miteinander verlinkt, so dass Sie einen kleinen  "Rundgang" unternehmen können. Zum Umschauen nutzen Sie einfach die Steuerelemente oder stellen oben rechts Autorotate an.

Hier geht es zum Rundgang>>>

 

 

 

 

Der schuleigene Moodle Server nimmt den Betrieb auf

Moodle iconAnfang November 2020 nimmt der schuleigene Moodle Server Fahrt auf. Moodle ist ein Lern-Management-System (LMS) für digitalen Unterricht und digitale Zusammenarbeit. Moodle ist die weltweit beliebteste und verbreiteste Lernplattform. Alle Schülerinnen und Schüler, die über einen PaedML-Zugang im Intranet unserer Schule verfügen (=sich also an den PCs in der Schule anmelden können), können sich ab sofort mit diesen Zugangsdaten auch in Moodle anmelden. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie sich zuvor einmal an einem schulischen PC angemeldet und Ihr Kennwort geändert haben! Zu Moodle kommen Sie über diesen link bzw. über einen Click auf das Moodle-Logo im Artikel oder rechts oben auf der Homepage.

Wenn Sie die Moodle-App nutzen wollen, dann können Sie diese in den jeweiligen App-Stores herunterladen:

Moodle_App für IOS

Moodle-App für Android

Moodle-App für Windows

Als Server-Adresse geben Sie bitte genau diese Adresse ein: https://moodle.csbht.de:448/moodle/

 

 

 

Microsoft Office 365 für alle Schülerinnen und Schüler ab sofort verfügbar

office 365 logo cloudAb sofort steht allen Schülerinnen und Schülern des Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik ein schulisches Microsoft-Konto mit Zugriff auf Microsoft Office 365 Education kostenlos zur Verfügung. Das Microsoft Office 365 Education Paket umfasst neben den online Diensten wie Outlook-E-Mail (50 GB Speicherplatz), OneDrive (1 TB Cloudspeicherplatz), Teams und Office online eine personengebundene Lizenz für die Installation der Desktop-Anwendungen Word, Excel, Powerpoint, Outlook, OneNote, Publisher und Access auf bis zu fünf PCs oder Macs sowie die Office-Apps für Android und IOS auf bis zu 10 Endgeräten. Alle Schülerinnen und Schüler, die über einen PaedML-Zugang im Intranet unserer Schule verfügen (=sich also an den PCs in der Schule anmelden können), können sich ab sofort mit diesen Zugangsdaten auch bei Microsoft anmelden. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie sich zuvor einmal an einem schulischen PC angemeldet und Ihr Kennwort geändert haben! Ihre E-Mail-Adresse für das Microsoft-Konto folgt dem Schema: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, das Kennwort ist das gleiche wie an den schulischen PCs. (Sollten Sie über einen sehr langen Namen verfügen, der von PaedML gekürzt wird, verwenden Sie bitte diese gekürzte Version!)

Zu Microsoft Office 365 kommen Sie über diesen link bzw. über einen Click auf das rote Microsoft Office 365 Wolken-Logo im Artikel oder oben rechts auf der Homepage.

Wenn Sie die Desktopversion (Windows/Mac) von Office 365 auf Ihrem privaten PC oder Mac installieren wollen, müssen Siie sich nach Aktivierung des schulischen Microsoft-Accounts unter: https://www.microsoft.com/de-de/education/products/office selbstständig registrieren.

 

 

Neue Schülersprecher am CSBHT

Schülersprecher 19/20Auf der Versammlung der Schülervertretung am 02.09.20 wurde Michelle Borchers (MOP 03)  zur Schülersprecherin gewählt. Die Stellvertreter sind Niclas Hildebrand (LKO 82) und Dennis Kolarevic´ (MOP 03).

Die Kolleginnen und Kollegen gratulieren den neu gewählten Schülersprechern und wünschen ihnen viel Erfolg bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Eigener Bericht S. Wieczorek

Einschulung und erster Schultag am Mittwoch 12. August 2020

crowd pixabayAm Mittwoch 12. August 2020 werden alle neuen Auszubildenden sowie alle neuen Schülerinnen und Schüler der schulischen Bildungsgänge (Vollzeit) eingeschult.

Die Einschulung der Auszubildenden des 1. Ausbildungsjahres aller Ausbildungsberufe sowie der "neuen" Auszubildenden des 2. Ausbildungsjahres findet am Mittwoch, den 12. August 2020, um 8:00 Uhr im Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik, Heeper Str. 85 statt.

Eine gesonderte schriftliche Einladung zur Einschulung an die Auszubildenden erfolgt nicht!

Sie erhalten im Eingangsbereich durch die Hinweistafeln oder am Infostand Auskünfte zur Einschulung in den jeweiligen Klassenräumen.Bitte bringen Sie den unterschriebenen Ausdruck "Unterschriften zur Kenntnisnahme", eine Kopie des Ausbildungsvertrages sowie eine Kopie des letzten Zeugnisses, aus der der Schulabschluss hervorgeht, mit. Dieser erste Unterrichtstag endet für die Auszubildenden gegen 13:00 Uhr.

Die Einschulung der Schülerinnen und Schüler (Vollzeit) für die schulischen Bildungsgänge (BFS, HöTech, BTA, LTA, FOS 12 B) findet am Mittwoch, den 12. August 2020 um 10:00 Uhr im Carl-Severing-Berufskolleg für Handwerk und Technik, Heeper Str. 85 statt. Sie erhalten im Eingangsbereich durch die Hinweistafeln oder am Infostand Auskünfte zur Einschulung in den jeweiligen Klassenräumen. Dieser erste Unterrichtstag endet für die Schülerinnen und Schüler (Vollzeit) gegen 15:00 Uhr.

Wichtige Hinweise:

Tragen Sie eine Mund- und Nasenbedeckung! Es gilt Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Gebäude!

Auf dem Campus zwischen Heeper Straße und Bleichstraße befinden sich vier Berufskollegs, die alle am 12. August 2020 für mehr als 2500 Schülerinnen und Schüler die Einschulung durchführen. Im Umfeld der Schule findet eine Parkraumbewirtschaftung statt und es gibt nur eine begrenzte Anzahl von kostenpflichtigen Parkplätzen! Bitte bilden Sie Fahrgemeinschaften oder benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel!

Nachfragen richten Sie bitte an Tel: 0521 51-2412.

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