Straßenwärter/-innen kontrollieren Verkehrswege auf Schäden, warten sie und halten sie instand. Sie beseitigen Verschmutzungen, reparieren die Fahrbahndecke, pflegen die Grünflächen oder stellen Verkehrsschilder auf. Im Winter räumen sie Schnee und streuen Salz oder Splitt. Dabei führen sie Fahrzeuge und bedienen Geräte.

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im BerufeNet der Agentur für Arbeit.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsbetriebe: Öffentlicher Dienst: Straßenbauver-waltungen, Städte, Kreise, Gemeinden, Straßen- und Autobahnmeistereien; private Baubetriebe; Baustellensicherungsunternehmen
Zuständige Stelle: Landesbetrieb Straßenbau NRW
Unterrichtsorganisation: Bezirksfachklasse, Teilzeitunterricht
(zusätzliche Unterrichtstage)
Überbetriebliche Ausbildung und Prüfungstermine: Übersichtsseite mit Terminen
Bildungsinhalte: Vorgaben durch den Lehrplan und die didaktische Jahresplanung, sowie die Ausbildungsordnung/ -rahmenplan und Lehrplan zur Erprobung für Straßenwärter/-innen

Auszug aus dem Lehrplan für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/-in:

S T U N D E N T A F E L
Berufsbezogener Lernbereich Berufsübergreifender Lernbereich Differenzierungs-bereich
Wirtschafts- und Betriebslehre Deutsch/ Kommunikation Nach den organisatorischen Möglichkeiten des Berufskollegs
(gemäß der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2.)
Bauwerk-instandhaltung Politik/ Gesellschaftslehre
Straßenverkehrs-sicherung Religionslehre
Verkehrsflächen-instandhaltung Sport- und Gesundheitsförderung

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt ausschließlich über den Ausbildungbetrieb! Berufschüler/-innen können sich nicht selbständig anmelden.

Die Anmdelung erfolgt zentral über die externe Internetplattform der Schüleranmeldung. Weitere Informationen gibt es hier.