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Spendenübergabe der SV 

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Am 24.03.23 wurden die eingenommenen Spenden der SV-Aktion "Schüler helfen Schulen" an den gemeinnützigen Verein "Norbert und Freunde (Deutschland) helfen Sri Lanka e. V." übergeben.

Schülersprecher Hendrik Bartling und SV-Vertrauenslehrer Herr Römers übergaben den Betrag von 200,36 € an Norbert Klöpper.

Die stellvertretende Schulleiterin Frau Weigle dankte allen Beteiligten für ihr ehrenamtliches Engagement. 

Im weiteren Verlauf finden Sie Auszüge aus dem Januarbericht des Vereins und eine kurze Vorstellung des Vereins.

Eigener Bericht: WIS

 

Unterricht auf der Skipiste -
Ski- und Snowboard Klassenfahrt des CSBHT nach Seefeld in Tirol

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Gute 700 km ging es für einige Schüler:innen sowie Lehrkräfte des CSBHT nach Österreich auf Klassenfahrt, in das beschauliche Olympiadorf Seefeld in Tirol. 

An Bord des Reisebusses waren die Bildungsgänge der Bautechnischen Assistent:innen sowie Tischler:innen aus dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr vertreten.

Eigener Bericht: BET/WIS

 

 

 

Neues Entschuldigungsverfahren bei Abwesenheiten vom Unterricht

Ab sofort gilt folgendes Entschuldigungsverfahren bei Krankheiten:

Am Tag des Fehlens durch eine Krankheit meldet sich die*der Schüler*in oder Auszubildende telefonisch über das Schulbüro, per Krankmeldung online oder per E-Mail bei der Klassenleitung krank.

Am ersten Schulbesuchstag nach der Erkrankung wird die Abwesenheit schriftlich bei der Klassenleitung entschuldigt. Die Entschuldigung ist dabei in der Form eines Geschäftsbriefs formuliert, unterschrieben und wird in Papierform von der Klassenleitung entgegengenommen. Spätester Abgabetermin ist das Ende der ersten besuchten Schulwoche nach der Krankheit. Jede*r abwesende Schüler*in bzw. Auszubildende ist verpflichtet, die Abwesenheiten schriftlich zu entschuldigen, d.h. eine gesonderte Erinnerung oder Aufforderung durch die Klassenleitung erfolgt nicht mehr. In WebUntis haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre (unentschuldigten) Fehlzeiten.

Wer unterschreibt die Entschuldigung?

a) Vollzeitklassen (Schüler*innen):

Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler (unter 18 Jahre) werden von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler (über 18 Jahre) dürfen sich selbst schriftlich entschuldigen.

b) Teilzeitklassen des dualen Systems (Auszubildende)

Nicht volljährige Auszubildende (unter 18 Jahre) werden von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt. Volljährige Auszubildende (über 18 Jahre) dürfen sich selbst schriftlich entschuldigen, mit Stempel des Ausbildungsbetriebes und Unterschrift des Vorgesetzten auf dem Dokument. Alternativ können sie auch ein ärztliches Attest abgeben.

Fehlen bei Abschlussprüfungen

Das Fehlen bei Abschlussprüfungen und Nachprüfungen muss weiterhin per ärztlichem Attest entschuldigt werden. Dies sehen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ausdrücklich so vor. Ein unentschuldigtes Fernbleiben von einer Abschlussprüfung wird automatisch als Nichtbestehen gewertet.

Was ist ein Geschäftsbrief?

Die Norm DIN 5008 legt Schreib- und Gestaltungsregeln für Texte wie beispielsweise Geschäftsbriefe fest. Unter https://www.deutschepost.de/de/b/briefvorlagen/normbrief-din-5008-vorlage.html finden Sie weitere Hinweise zur Gestaltung eines Geschäftsbriefs.

 

Auslaufen der derzeitigen Corona-Verordnungen: Regeln ab 1. Februar 2023

Die derzeitigen Corona-Verordnungen im Bereich der Schule werden vom Schulministerium NRW nicht verlängert und laufen am 31. Januar 2023 aus.

Ab dem 1. Februar 2023 gelten daher folgende Änderungen:

1) Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Corona-Selbsttest pro Monat an jede*n Schüler*in entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests werden nur noch auf Anfrage ausgegeben bis die Bestände aufgebraucht sind.

2) In unserer Schule kann natürlich weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler entscheiden eigenverantwortlich, ob sie eine Maske tragen oder nicht.

3 Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1, Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.

Es gilt der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen!

Die Schulministerin Frau Feller hat zu diesen Änderungen zwei Briefe veröffentlicht:

Brief der Ministerin Feller an die volljährigen Schüler*innen

Brief der Ministerin Feller an die Eltern und Erziehungsberechtigten

 

Neu: SchülerTicket Westfalen löst SchülerCard ab!

digitale medien sDas SchülerTicket Westfalen ersetzt ab Februar 2023 die SchülerCard und das Schulwegticket!

Alle Schülerinnen und Schüler, die in Westfalen wohnen und bisher Anspruch auf die SchülerCard oder das Schulwegticket hatten, müssen ab Februar 2023 das SchülerTicket Westfalen nutzen! Geben Sie deshalb das ausgefüllte Formular umgehend im Schulsekretariat ab. Antrag SchülerTicket Westfalen...

Selbstzahler (ohne Anspruch auf Zuschuss) können dieses Formular nutzen. Für Auszubildende steht weiterhin das AzubiMonatsTicket zur Verfügung!

Ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der Seite von moBiel oder in diesem Merkblatt.

 

Angehende Köchinnen und Köche erhalten Einblicke in die Sterne-Gastronomie

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Ende November besuchten 21 ambitionierte angehende Köchinnen und Köche im 2. Ausbildungsjahr im Rahmen einer Studienfahrt das 2-Sterne-Restaurant PURS in Andernach bei Koblenz.
Nach einem Mittagssnack in der Enoteca des Restaurants Ai Pero und einer Besichtigung der weiteren dazugehörigen Gastronomiestandorte, standen die Küchenchefs Yannick Noack und Peter Gräf der Klasse Rede und Antwort. Die Schülerinnen und Schüler waren begeistert und bekamen sogar das Angebot, dort ein Praktikum zu absolvieren.
Ein weiterer Programmpunkt war der Besuch eines renommierten Weingutes an der Ahr.

Eigener Bericht: DUE/WIS

Nach langer Zeit wieder: LTA-Ehemaligentreffen

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Nach zwei Jahren Corona-Pause war es endlich wieder soweit: an die 50 lebensmitteltechnische Assistentinnen und Assistenten haben sich zum traditionell am Samstag vor dem 1. Advent stattfindenden Ehemaligentreffen im Restaurant unserer Schule eingefunden, um sich bei Kaffee und leckerem Weihnachtsgebäck rege auszutauschen. Manch einer der „alten Hasen“ hat bereits vor mehr als 20 Jahren seinen Abschluss absolviert. Auch Stellen waren wieder im Angebot, was dieses Treffen ebenfalls zu einer kleinen Jobbörse macht. Wie immer ein gelungenes Event, das in jedem Fall im nächstem Jahr wiederholt werden wird!

Eigener Bericht: WIS

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Update Moodle

Die neue Adresse ist

https://moodle.csbht.de/moodle/

Bitte ändern Sie die Einstellung in Ihrer App!

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Alles Digital?!

Es gibt eine neue Hinweisseite zu allen digitalen Diensten, die am CSBHT zum Einsatz kommen.

Dort finden Sie auch Anleitungen für das MS Surface Go2 Leihtablet.

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Montag, 03.04.2023 - Samstag, 15.04.2023

Tag des Übergangs für Internationale Schüler*innen (IFK 2023/24)
Donnerstag, 04.05.2023
8:15 Uhr - 15:00 Uhr
Zentraler Nachschreibetermin
Samstag, 13.05.2023
8:30 Uhr - 11:00 Uhr
Christi Himmelfahrt
Donnerstag, 18.05.2023

schulfrei (beweglicher Ferientag)
Freitag, 19.05.2023

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